ÜBER DIE BIRGIT WERNER STIFTUNG
Förderung junger und krebskranker Frauen
Namensgeberin ist Dr. Birgit Simone Werner (1981-2019) die schon in jungen Jahren zum Kreis von Deutschlands wissenschaftlich erfolgreichsten, auch international bekannten Ärztinnen im Spezialgebiet der Schulter- und Ellenbogenchirurgen gehörte. Gebürtig in Dortmund wurde Würzburg mit Beginn Medizinstudiums ihre „zweite Heimat“; eine Stadt, in der sie schnell Wurzeln schlug und die bis zu ihrem Tod Lebensmittelpunkt blieb.
In ihrem Testament regt sie an, aus ihrem Nachlass eine Stiftung ins Leben zu rufen, die sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft – im beruflichen wie im kulturell-sozialen Umfeld – einsetzt. Mit dieser Vorgabe gründeten die Eltern im Jahr 2019 die Birgit Werner Stiftung, eine als gemeinnützig anerkannte selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Eine Aufgabe der Stiftung ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Mädchen und jungen Frauen zur Entwicklung von selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, u.a. durch Aktivitäten in den Bereichen Musik und Sport. Ein weiteres zentrales Anliegen der Stiftung ist die Unterstützung krebskranker junger Frauen, und zwar gerade im Hinblick auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Allzu oft werde bei krebskranken jungen Frauen nur die medizinische Seite betrachtet, so die Stifter. Nicht minder wichtig sei aber das „normalen Leben“ z.B. die Gegenwart bei sportlichen, kulturellen Veranstaltungen bzw. allgemeinen Aktivitäten, die den Lebenswillen der erkrankten Frauen bestärken und ihnen neue Lebensenergie zuführen. „Die Erfüllung großer Lebenswünsche könne Wunder für die Lebenseinstellung wirken, für die Erkrankten wie für die Familie – und dabei wollen wir helfen!“ so die beiden Stifter.
„Die Stiftung verfolgt das Ziel Projekte zu fördern, die ganz im Sinne von Frau Dr. Brigit Werner waren.cDieses Ziel verfolgen wir gemeinsam zugunsten der Frauen, die gerade in jungen Lebensjahren eine onkologische Erkrankung erleiden und ganz besonders auf Unterstützung angewiesen sind." (Prof. Dr. Achim Wöckel)
VORSTAND
KARL-HEINZ WERNER
1. Vorstand
RENATE WERNER
2. Vorstand
KURATORIUM
DR. ELISABETH
JENTSCHKE
1. Vorsitzende
Psychoonkologin und
-therapeutin, Leiterin der Psychoonkologischen, Neuropsychologischen und Gerontologischen Dienste am UKW
PROF. DR. ACHIM WÖCKEL
Klinikdirektor der Frauenklinik am UKW, Leiter des Brustkrebszentrums
DR. HÜLYA
DÜBER
Fraktionsvorsitzende der CDU, Rechtsk. berufsm. Stadträtin, Sozialreferentin
PROF. DR.
IMAD MAATOUK
Facharzt für Innere Medizin sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Professur für Medizinische Psychosomatik am UKW
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie kurze Informationen über die Birgit Werner Stiftung
WAS MACHT DIE BIRGIT WERNER STIFTUNG?
Der Zweck/die Aufgabe der Stiftung ist abschließend in der Satzung geregelt. Das ist kurz gesagt die Förderung von jungen Mädchen und Frauen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung; außerdem die Unterstützung hilfsbedürftiger junger Frauen (z.B. an Krebs erkrankter junger Frauen). Es sollen Netzwerke entstehen.
WIE FINANZIERT SICH DIE STIFTUNG ?
Die Stiftungsaufgaben werden aus einem Teil des bei der Gründung eingezahlten Verbrauchsvermögens geleistet und aus Zinserträgen und Einzelspenden.
WEN UNTERSTÜTZT DIE STIFTUNG KONKRET ?
Die Stiftung unterstützt andere Stiftungen, gemeinnützige Vereine, öffentlich- rechtliche Körperschaften und sonstige Personengruppen, die gemeinsam mit der Stiftung entwickelte Projekte im Sinne des Stiftungszwecks durchführen. Beispiel: das Universitätsklinikum beschäftigt zusätzlich aus Stiftungsmitteln eine Psychotherapeutin zur persönlichen und individuellen Betreuung krebskranker junger Frauen.
WIE ODER MIT WAS UNTERSTÜTZT DIE STIFTUNG?
Die Unterstützung erfolgt durch finanzielle Zuwendungen, möglich sind aber auch persönliche sachbezogene ideelle Zuwendung an hilfsbedürftige Personen.
WIE „WERDE ICH VON DER STIFTUNG UNTERSTÜTZT"?
Die Stiftung hat keine Antragsformulare für Zuwendungswünsche. Die Person/Institution stellt einen individuellen Antrag in dem ein Projekt beschrieben wird. Über die Genehmigung entscheide der Vorstand; mit der Person/Institution wird eine Vereinbarung/Vertrag geschlossen. Über die Zuwendung erstellt die begünstigte Person/Institution Berichte, Nachweise, Bescheinigungen über den Vollzug der vertraglichen Vereinbarung.
WIE KANN ICH DIE STIFTUNG UNTERSTÜTZEN?
Eine Zustiftung in das Vermögen der Stiftung oder ehrenamtliche Mithilfe bei Projekten ist möglich.
Zuwendungen per letztwilliger Verfügung sollten mit rechtlicher Beratung (Notar bzw. Stiftungsberater) begleitet werden.
Sie haben weitere Fragen und Anregungen?
Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann (links) bei der Übergabe der Anerkennungsurkunde an Renate und Karl-Heinz Werner.
(Foto: Johannes Hardenacke/Regierung von Unterfranken)